Reglement

10. Hamburg Car Classics 2024

HAMBURG CAR EVENTS UG.

Borsteler Chaussee 130
22453 Hamburg
info@hamburg-car-events.de
USt.IdNr. 321508985
HRB 154202

4abgegeben werden, behält sich die Veranstalterin das Recht vor, diese anzunehmen oder abzulehnen. Der Anspruch auf den Startplatz entfällt, sofern das Nenngeld nicht innerhalb der auf der Rechnung ausgewiesenen Frist beglichen wird.

 

3.1. Nenngeld

Das Nenngeld beträgt pro Team € 1.350,00 (inkl. MwSt.) und wird mit der Teilnahmebestätigung in Rechnung gestellt. Im Nenngeld enthalten sind die Startgebühr für ein Team (bestehend aus Fahrer und Beifahrer), die Rallye-Unterlagen, Rallye-Verpflegung, Startertasche sowie zwei Abendveranstaltungen. Das Nenngeld ist sofort nach der Rechnungsstellung zu überweisen.

Sollte eine Rückbankoption gebucht werden, kostet diese pro Person € 500,00.

3.2. Übernachtungen

Die Teilnehmer müssen den Buchungscode für Zimmerbuchung beider Hotels in der online Anmeldung benutzen. Diesen finden Sie im Formular der Online-Anmeldung. Den Teilnehmern ist es freigestellt, welche Zimmer Kategorie gewählt wird.  Die Buchung und Bezahlung erfolgen direkt über die Hotels. Es gelten die jeweils gültigen Zahlungs- und Rücktrittsbedingungen der Hotels.

In den beiden Hotels stehen folgende Kategorien im Doppelzimmer exklusive Frühstück zur Verfügung:

26. April 2024 – Hotel Breitenburg in der Grafschaft zu Rantzau: mehrere unterschiedliche Kategorien ab 160,00 EUR, 180,00 EUR, 234,00 EUR und 276,00 EUR pro Übernachtung exklusive Frühstück.

27. April 2024 – Hotel Strand Gut Resort in St. Peter Ording: 289,00 EUR pro Übernachtung exklusive Frühstück. (Aufpreis pro Begleitperson pro Nacht 10 EUR)

Im Strand Gut Ressort Hotel reduziert sich der Preis bei einer weiteren zugebuchten Nacht bis Montag, der 29. April 2024 auf 189,00 EUR pro Nacht exklusive Frühstück. Aufpreis pro Begleitperson pro Nacht 10 EUR.

3.3. Stornierung

Eine evtl. Stornierung der Nennung muss schriftlich erfolgen. In diesem Fall behält sich die Veranstalterin eine Teilrückzahlung des Nenngeldes vor:

  • € 945,00 bei Absage bis zum Nennungsschluss 1. März 2024
  • € 540,00 bei Absage bis zum 24. März 2024
  • € 340,00 bei Absage bis zum 14. April 2024
  • bei einer Absage nach dem 14. April 2024 ist keine Rückerstattung mehr möglich. Eine Stornierung der Hotelzimmer muss separat erfolgen. Hierfür gelten gesonderte Stornobedingungen der Hotels. Es wird der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung empfohlen.

3.4. Ausschluss von der Veranstaltung

Im Übrigen behält sich die Veranstalterin vor, Teilnehmer bei groben Verstößen gegen Reglement und Straßenverkehrsordnung sowie bei Störung der Veranstaltung oder der Gefährdung anderer von der weiteren Teilnahme auszuschließen. Bei einem Ausschluss ist grundsätzlich keine Rückerstattung des Nennbetrags möglich.

3.5. Mindestteilnehmerzahl

Soweit dies in der Ausschreibung der Veranstaltung angegeben ist, behält sich die Veranstalterin vor, die Veranstaltung abzusagen, wenn bis zum Nennschluss nicht die erforderliche Mindesteilnehmerzahl erreicht wurde. In diesem Fall werden die bereits Angemeldeten Teilnehmer umgehend informiert und das Nenngeld erstattet.

3.6. Abbruch der Veranstaltung

wegen höherer Gewalt Die Veranstalterin behält sich das Recht vor, alle durch höhere Gewalt, aus Sicherheitsgründen oder von den Behörden angeordnete Änderungen der Ausschreibung vorzunehmen oder auch die Veranstaltung abzusagen, falls dies durch Umstände bedingt ist, die bei Vertragsschluss nicht vorhersehbar waren und nicht dem Einflussbereich die Veranstalterin unterliegen. Dies gilt auch für den Fall einer Corona-bedingten Absage. Weitergehende Schadensersatzansprüche für im Hinblick auf die Veranstaltung getätigte Aufwendungen wie Anreise, Hotelbuchungen usw. sind in diesem Fall ausgeschlossen. Wird die Veranstaltung verschoben besteht für bereits angemeldete Teilnehmer ein Sonderkündigungsrecht der Vereinbarung bis zu zwei Wochen nach Bekanntgabe der Verschiebung

 

  1. VERSICHERUNG UND HAFTUNGSVERZICHT

Die Veranstalterin schließt die von den Genehmigungsbehörden geforderten Versicherungen ab. Die Fahrzeuge der Teilnehmer müssen eine Mindest-Haftpflichtversicherung von € 1.000.000 pauschal besitzen. Mit Abgabe der Nennung erklärt der Bewerber, dass für das genannte Fahrzeug eine diesen Vorschriften entsprechende Haftpflichtversicherung uneingeschränkt in Kraft ist.

Bewerber und Fahrer erklären mit Abgabe der Nennung den Verzicht auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehen, und zwar gegen

  • die Veranstalterin, die Sportwarte und Helfer, Rennstreckeneigentümer
  • Behörden, Renndienste, Hersteller und alle anderen Personen, die mit der Organisation der Veranstaltung in Verbindung stehen,
  • den Straßenbaulastträger, soweit Schäden durch die Beschaffenheit, der bei der Veranstaltung zu benutzenden Straßen samt Zubehör verursacht werden und Personenkreises – beruhen, und außer für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises – beruhen;
  • gegen die anderen Teilnehmer (Bewerber, Fahrer, Mitfahrer), deren Helfer, die Eigentümer und die Halter der anderen Fahrzeuge. Die Haftungsausschlussvereinbarung wird mit Abgabe der Nennung an die Veranstalterin allen Beteiligten gegenüber wirksam.

Der Haftungsausschluss gilt für Ansprüche aus jeglichem Rechtsgrund, insbesondere sowohl für Schadensersatzansprüche aus vertraglicher als auch außervertraglicher Haftung und auch für Ansprüche aus unerlaubter Handlung. Stillschweigende Haftungsausschlüsse bleiben von vorstehender Haftungsausschlussklausel unberührt. Die Teilnehmer haben davon Kenntnis genommen, dass die Veranstalterin eine Veranstalter Haftpflichtversicherung zu den üblichen Bedingungen abgeschlossen hat. Die Höhe der Versicherungssumme ist ebenfalls bekannt.

 

  1. STARTREIHENFOLGE, RALLYESCHILD, STARTNUMMERN

5.1. Startreihenfolge

Der Start zu jeder Etappe erfolgt in Reihenfolge der Startnummern, die niedrigste startet zuerst. Die Veranstalterin händigt jedem Team 2 Startnummern sowie weitere Aufkleber aus. Die von der Veranstalterin zur Verfügung gestellten Startnummern sowie die weiteren Rallyeaufkleber müssen während der gesamten Rallye nach Vorgabe der Veranstalterin angebracht sein. Die Startnummern müssen vor der technischen Abnahme am Fahrzeug angebracht sein.

5.2. Dokumentenausgabe, Fahrzeugabnahme

Jedes teilnehmende Team muss sich innerhalb der von der Veranstalterin bekannt gegebenen Zeit im Veranstaltungsbüro einfinden und folgende Dokumente vorlegen:

gültiger Führerschein des Fahrers, Fahrzeugpapiere gemäß den nationalen Bestimmungen des Herkunftslandes für das genannte Fahrzeug sowie Versicherungsnachweis.

Bei der Fahrzeugabnahme werden Marke/Modell des gemeldeten Fahrzeugs, Übereinstimmung mit den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (Licht, Reifen etc.) sowie das Uhrenequipment geprüft. Die Freigabe erfolgt durch eine Plakette. Veränderungen nach der technischen Abnahme, die gegen dieses Reglement verstoßen, führen zur Disqualifikation.

5.3. Teilnehmerbriefing

Vor dem Start der Veranstaltung wird eine verbindliche Teilnehmerbesprechung abgehalten. Hier werden aktuelle und sicherheitsrelevante Information seitens der Veranstalterin an die Teilnehmer weitergegeben. Die Teilnahme ist für mindestens ein Mitglied jedes Teams verpflichtend.

5.4. Startnummern, Fahrzeug- und Teamwechsel:

Startnummern werden vom Veranstalter vergeben. Sollte ein Teilnehmer sein genanntes Fahrzeug wechseln, behält er seine Startnummer ungeachtet eventueller Baujahrveränderungen. Die Veranstalterin behält sich jedoch vor, den Teilnehmer hinter dem Feld einzuordnen oder seine Nennung zurückzuweisen. Bei einem Fahrzeugwechsel während der Veranstaltung wird das Team nur in die Tageswertung und nicht in die Gesamt- und Klassenwertung aufgenommen.

Ein Fahrer- oder Beifahrerwechsel ist möglich. Er ist dem Veranstaltungsbüro schriftlich mitzuteilen. Ansonsten wird das zuerst genannte Team in allen Ergebnislisten geführt. Teams, die keine Startnummer und Rallyeschilder am Fahrzeug angebracht haben, werden von der Veranstaltung ausgeschlossen.

5.5. Roadbook

Das mit den Rallyeunterlagen ausgehändigte Roadbook enthält alle Details zur Streckenführung sowie die Fahrzeiten und Wertungsprüfungen. Die Strecke wird im Roadbook mit Chinesenzeichen und Kartenskizzen dargestellt.

5.6. Zeitmessgeräte

Bei der Hamburg Car Classics sind alles Messgeräte zur Zeit- und Streckenerfassung erlaubt. Digitaluhren, Mobiltelefone und Smartphones und Tablets sind erwünscht. Teilweise werden QR-Code eingelesen, hierfür benötigen die Teilnehmer zwingend ein Smartphone.

5.7. Bordkarte (=Zeitkarte)

Die Bordkarte für den Rallyetag wird bei der Dokumentenausgabe zusammen mit dem Roadbook ausgegeben. Die Abgabe der Bordkarte erfolgt, an der letzten Stempelkontrolle der Etappe.

Die Bordkarte enthält die vorgegebenen Fahrzeiten zwischen den einzelnen Zeitkontrollen und ist den Sportwarten an Zeitkontrollen und Durchgangskontrollen persönlich zum Eintrag vorzulegen. Jedes Team ist für seine Zeitkarten verantwortlich. Jede eigene Berichtigung oder Änderung in der Zeitkarte führt zum Ausschluss des Teams. Änderungen dürfen nur vom Funktionspersonal durchgeführt werden und müssen durch diese klar ersichtlich bestätigt sein. Der Verlust der Zeitkarte oder Nichtabgeben wird mit Strafpunkten belegt.

5.8. Startzeiten

Die Startzeiten werden im Veranstaltungsbüro und am Start ausgehängt. Es gilt die Veranstalter-Uhrzeit, die an der Start-Zeitkarte einzusehen ist. Die Fahrzeuge starten am Samstag im Abstand von 1 Minute. Die Startzeiten am Start sind verbindlich einzuhalten.

 

5.9. Durchfahrtskontrollen (DK)

An einer DK wird die Durchfahrt per Stempel ohne Zeiteintrag bestätigt. Für die Vorlage der Bordkarte zum Stempeln an der DK ist das Team selbst verantwortlich. An einer DK wird vom Kontrollposten die Durchfahrt per Stempel bestätigt. Nichtanfahren einer DK wird mit Strafpunkten geahndet. Die Veranstalterin behält sich die Durchführung von geheimen Durchfahrtskontrollen vor. Die Anfahrt der geheimen DK wird mit einem Stempel auf der Bordkarte bestätigt. Anfahren einer DK aus der falschen Richtung sowie Nichtanfahren einer DK wird bestraft.

 

Die Durchfahrtskontrollen öffnen 15 Minuten vor der Soll-Ankunftszeit des ersten Teilnehmerfahrzeugs und schließen 15 Minuten nach der Soll-Ankunftszeit des letzten gestarteten Fahrzeugs.

 

Die Durchfahrtskontrollen öffnen 15 Minuten vor der Soll-Ankunftszeit des ersten Teilnehmerfahrzeugs und schließen 15 Minuten nach der Soll-Ankunftszeit des letzten gestarteten Fahrzeugs.

5.10. Zeitkontrollen (ZK)

Die Fahrzeiten für die Streckenabschnitte sind aus der Bordkarte ersichtlich. Für zu frühes oder zu spätes Eintreffen an einer ZK gibt es Strafpunkte. Vorzeitige Ankunft ist nur dann erlaubt, wenn es im Roadbook oder der Bordkarte klar beschrieben ist. Die Zeit für die jeweiligen Mittagspausen ist im entsprechenden Fahrabschnitt mit eingerechnet. Die Zeitkontrollen öffnen 15 Minuten vor der Soll-Ankunftszeit des ersten Teilnehmerfahrzeugs und schließen 15 Minuten nach der Soll-Ankunftszeit des letzten gestarteten Fahrzeugs

 

Die Durchfahrtskontrollen öffnen 15 Minuten vor der Soll-Ankunftszeit des ersten Teilnehmerfahrzeugs und schließen 15 Minuten nach der Soll-Ankunftszeit des letzten gestarteten Fahrzeugs.

5.11. Wertungsprüfungen (WP)

5.11.1.

Sollzeiten Die Wertungsprüfungen werden auf eine im Roadbook vorgegebene Sollzeit gefahren. Achtung: Die Veranstalterin behält sich vor, für einige WPs erst am Start die geltende WP-Zeit durch die Zeitnehmer bekannt zu geben. Die Zeitmessung erfolgt mit Lichtschranken oder Druckschläuchen, die über die Straße gelegt werden. Bewertungsmaßstab jeder WP ist die 1/100 Sekunde. Die WPs öffnen 15 Minuten vor der Soll-Ankunftszeit des ersten Teilnehmerfahrzeugs und schließen 15 Minuten nach der Soll-Ankunftszeit des letzten gestarteten Fahrzeuges.

5.11.2.

Lage der Wertungsprüfungen (WP) Die WPs werden durch ein gelbes „WP“-Schild angekündigt. Hier müssen die Teilnehmer anhalten und auf die Startfreigabe durch den Streckenposten warten. Das Ziel einer WP ist durch ein rotes Zielflaggen-Symbol markiert.

5.11.3.

Kurz-Wertungsprüfungen (WP) Anhalten zwischen dem gelben WP-Schild und rotem Zielflaggen-Symbol bei Kurz-WPs ist nicht erlaubt und wird mit Strafpunkten geahndet.

 

5.11.4. Geheime Wertungsprüfungen (GWP)

An Rallyetag können eine oder mehrere geheime WPs eingebaut sein, auch innerhalb von angekündigten WPs. Die Start- und Ziellinien werden durch grüne Schilder gekennzeichnet. Die Entfernungs- und Zeitangaben werden an der Strecke bekanntgegeben. Anhalten vor oder während der geheimen WP ist nicht erlaubt.

 

5.11.5. Mehrfach-Wertungsprüfungen (WP)

Sie können hintereinander oder ineinander liegen. Die gefahrenen Zeiten für die einzelnen Abschnitte werden in den Ergebnislisten getrennt dargestellt, jedoch als Punktesumme der Mehrfach-WP ausgewiesen. Beispiel: Doppel-WP 2x Start, 1x Ziel.

 

5.11.6. Lang-Wertungsprüfungen (WP)

Das Ziel einer Lang-WP (mehr als 1500 m) wird mit einem gelben Zielflaggen-Symbol angekündigt. Vor diesem gelben Schild kann „Vorzeit“ abgewartet werden (außer, es ist ausdrücklich im Roadbook verboten). Achtung: genügend Raum für überholte Fahrzeuge lassen, die ggf. vor Ihnen in den Zielbereich einfahren möchten. Anhalten zwischen dem gelben und dem roten Zielflaggen-Symbol ist nicht erlaubt.

 

5.11.7. Parallel-Wertungsprüfung (WP)

Bei der Parallel-WP handelt es sich um eine Prüfung, bei der zwei Fahrzeuge gleichzeitig zur vollen Minute parallel nebeneinander starten. Am gelben WP-Schild halten die Teilnehmer ihr Fahrzeug an und warten die volle Minute ab. Beide Fahrzeuge starten nach Freigabe des Streckenpostens selbständig und müssen die Startlinie zur vollen Minute (:00) überqueren. In einer Parallel-WP kann es mehrere Zeitmessungen (Licht und/oder Schlauch) geben. Die genauen Informationen zu den Abschnittszeiten und Distanz.

 

  1. WERTUNG

6.1. Punktekatalog

Gewertet wird nach einem Straf-Punktesystem: je weniger Punkte desto besser. Strafpunkte-Katalog:

 

Schwere- oder wiederholte Verstöße können zum Wertungsverlust führen.

6.2. Behinderung innerhalb einer Wertungsprüfung

Bei Behinderung innerhalb einer WP kann eine Wertung neu bewertet werden. Der Einspruch ist schriftlich mit aussagefähiger Begründung im Veranstaltungsbüro oder bei der Teilnehmer Verbindungsperson einzureichen (Formular siehe Roadbook) und wird nur spätestens 15 Minuten nach Ankunft des letzten Fahrzeugs angenommen. Nach diesen Zeiten nimmt die Rallyeleitung keine weiteren Einsprüche oder Beschwerden mehr an.

6.3. Ex aequo

Bei Punktgleichheit in der Gesamtwertung und den Wertungsprüfungen wird zu Gunsten des Teams mit dem Baujahr-älteren Fahrzeug entschieden.

6.4. Sonderwertungen

Die Veranstalterin behält sich vor, Sonder-Wertungsprüfungen mit separaten Preisen auszuschreiben. Die Sonder-Wertungsprüfungen sind explizit gekennzeichnet und gehen nicht in die Gesamtwertung ein.

  1. AUSHANG DER ERGEBNISSE

Die offiziellen Ergebnisse werden an von der Veranstalterin genannten Plätzen ausgehängt.

  1. SIEGEREHRUNG

Im Rahmen der Abschlussveranstaltung findet die Siegerehrung statt. Es werden Pokale / Preise für folgende Kategorien vergeben:

  • Gesamtklassement: 1.-3. Platz
  • Damenwertung: 1. Platz
  • Concours d’Elegance

Die Veranstalterin behält sich eine weitere Aufteilung nach Klassen sowie die Vergabe von Sonderpreisen vor.

 

  1. RALLYESYMBOLE

Diese werden im kleinen Rallye Ratgeber auf der Homepage ausführlich erklärt.

 

 

Sie können sich gerne den kleinen Ratgeber als PDF herunterladen, wo Sie nochmal alle wichtigen Details zusammengefasst finden.